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Motorradbekleidung für die Führerscheinprüfung
Wer Motorrad fahren will, braucht Schutzkleidung – und zwar nicht erst, wenn das eigene Bike vor der Tür steht. Die Grundausstattung ist spätestens zur Führerscheinprüfung fällig.

Welche Schutzkleidung will der Prüfer sehen?
Wer seinen Motorradführerschein machen will, braucht eine angemessene Ausstattung. Klar, der Helm ist selbstverständlich, den schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21 a) für alle motorisierten Zweiradfahrer vor. Aber keine vernünftige Fahrschule wird ihre Schüler mit Jeans und Halbschuhen aufs Motorrad lassen. Und spätestens zur Prüfung müssen alle Fahrschüler im kompletten Motorrad-Outfit antreten. Was zu diesem Outfit gehört, ist seit Mai 2014 gesetzlich geregelt:

- Ein passender Motorradhelm, der nach ECE-R 22/05 oder 22/06 geprüft ist.
- Motorradhandschuhe – von Mutti gestrickte Wollfäustel reichen nicht
- Eine eng anliegende Textil- oder Leder-Motorradjacke, damit diese nicht flattert oder gar bei einem Sturz verrutscht, mit Protektoren an Schultern und Ellenbogen.
- Ein Rückenprotektor, falls keiner in der Jacke integriert ist, nach CE-Prüfnorm 1621-2.
- Eine Textil- oder Leder-Motorradhose mit Knie- und Hüftprotektoren.
- Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz.
Zu viel Theorie? Hier gibt’s praktische Beispiele für prüfungsgerechte Outfits.

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